Entscheidungen finden

Shaolin ist nicht gleich Shaolin

Verzwickte Fragen sowohl auf den ersten wie auch auf den zweiten Blick

Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter dem Titel „Die Kämpfer aus der Pfalz“ über ein Shaolin-Kloster in der Nähe von Kaiserslautern. Der Autor bezeichnet das Haus als „buddhistisch geprägtes Shaolin-Kloster“ und „einzige Novizen-Ausbildungsstätte in Europa“. Die Rede ist auch von einem „Tempel“. Ein Leser des Magazins kritisiert diese Darstellung. Das beschriebene Haus sei kein vom chinesischen Muttertempel autorisierter Shaolin-Tempel. Dies gehe aus einer beigefügten Erklärung des Shaolin-Klosters im chinesischen Songshan hervor. Der Ressortleiter Reportage teilt mit, dass es in dem Beitrag um eine Art „Kampfkunst-Kloster“ in einer deutschen Reihenhaus-Siedlung gehe. Nur am Rande werde ein Bezug zur Shaolin-Tradition hergestellt. Nicht Gegenstand des Artikels seien die offenbar sehr verzwickten Fragen, die sich um die rechtliche Befugnis zur Verwendung des Begriffes „Shaolin“ weltweit rankten. Vor diesem Hintergrund habe es der Redaktion genügt, dass sich die Betreiber des Klosters in der Pfalz selbst in der Tradition der Shaolin-Mönche sähen. Die Betreiber hätten der Redaktion zudem aussagekräftige Unterlagen vorgelegt, die den Anspruch zur Namensführung untermauert hätten. Diese Dokumente beruhen – so der Ressortchef weiter – auf dem gleichen „Großmeister“, der auch nach den Angaben des Beschwerdeführers für die Erteilung von entsprechenden Bescheinigungen des Mutterklosters zuständig sei. Aufgrund der schwierigen Situation sei es für die Redaktion weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick zu klären, wer von den beiden Kontrahenten tatsächlich den Namen „Shaolin“ verwenden dürfe. Man habe nicht einmal gewusst, dass in dieser Frage Streit herrsche. (2009)