Tragik einer verbotenen Beziehung
Boulevardzeitung hätte aus einem Liebesbrief nicht zitieren dürfen
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht die „tragische Geschichte einer verbotenen Liebe“. Es geht um die Beziehung zwischen einer Elfjährigen und einem 28-jährigen Mann. Beide sind zunächst verschwunden. Die Zeitung zitiert aus einem Liebesbrief, den der 28-Jährige an das Mädchen geschrieben hat. Die Polizei geht davon aus, dass dieses freiwillig bei dem Mann ist. Der leibliche Vater hat das Kind als vermisst gemeldet. Der Beitrag enthält mehrere Bilder, die den Mann mit dem Mädchen zeigen. Sein Gesicht ist gepixelt. Eine Nutzerin des Internetportals der Zeitung wirft dieser mehrere Verstöße gegen presseethische Grundsätze vor. Sowohl in der Überschrift als auch im Text spreche die Redaktion nicht von Kindesmissbrauch, sondern von „kranker Liebe“, „ungleichem Paar“ und „verbotener Liebe“. Sie verharmlose den Fall und versuche, auf Kosten des Kindes eine „Romeo und Julia“-Geschichte“ zu konstruieren. Auf den Fotos sei der Erwachsene gepixelt, das Kind jedoch identifizierbar dargestellt. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, mit dem Einverständnis von Eltern und Polizei sei auf die Anonymisierung des Kindes verzichtet worden. Die Berichterstattung habe das Ziel gehabt, Hinweise auf seinen Aufenthaltsort zu bekommen. Nachdem das Mädchen wieder bei seinen Eltern gewesen sei, habe man das entsprechende Foto verfremdet. Ein Kindesmissbrauch – so die Rechtsabteilung – habe nicht vorgelegen. Auch die Polizei sei nicht davon ausgegangen und habe deshalb erst sehr spät einen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Es wäre unzulässig gewesen, mit der Berichterstattung Kinderschänder-Klischees zu bedienen.