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Redaktion fördert wirtschaftliche Interessen

Wohnungsbauprojekte in regelmäßiger Rubrik positiv beurteilt

In einer Großstadt wird ein Haus mit Eigentumswohnungen gebaut. Die örtliche Zeitung berichtet auf einer Seite, die mit „Immobilien & Wohnen“ überschrieben ist. Rechts oben auf der Seite steht ein Hinweis „Verlagssonderseite“. Im Beitrag wird das Objekt ausführlich und positiv beschrieben. Die Geschäftsführer der Baugesellschaft kommen zu Wort und loben ihr Projekt. Am Ende des Artikels ist ein Hinweis auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit Telefonnummer und Website abgedruckt. Ein Leser der Zeitung sieht Richtlinie 7.1 des Pressekodex (Schleichwerbung) verletzt. Er geht davon aus, dass die Veröffentlichung nicht von der Redaktion stamme, sondern von dem Bauträger. Im Übrigen würde regelmäßig einmal in der Woche auf der Seite „Immobilien & Wohnen“ in der gleichen Form ein Objekt der Woche vorgestellt. Die Rechtsvertretung der Zeitung bestätigt die wöchentlichen Berichte über „Objekte der Woche“. Redakteure, die von der Zeitung beauftragt seien, sorgten für die Auswahl. Die Artikel lägen im Interesse der Leser und wiesen auf Projekte in unterschiedlichen Stadtteilen hin. Individualinteressen wirtschaftlich Beteiligter hätten auf die Auswahl keinen Einfluss. Die Rechtsvertretung weist auch auf die Kennzeichnung der Veröffentlichungen („Verlagssonderseite“) hin. Es diene ebenfalls dem Leser, wenn Ansprechpartner für die jeweiligen Projekte genannt würden. Das erspare ihnen eine aufwendige Recherche für den Fall, dass sie mit Bauträger und/oder Vertriebspartner Kontakt aufnehmen wollten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die beteiligten Firmen der Redaktion lediglich die Fakten zulieferten. Die übrige Ausgestaltung erfolge ausschließlich durch die Redaktion.